Daniel Peters: Regulierungswut führt zur Schikane - Anliegen der Strandkorbverleiher müssen endlich ernst genommen werden

19.09.2024

Im Nachgang mehrerer Gespräche mit Strandkorbvermietern auf Usedom, äußert der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:

„Ende Mai 2024 schilderten mir Touristiker auf Usedom ein sehr unnachgiebiges Vorgehen des StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) etwa gegen das Aufstellen von Strandkörben in der Herbstsaison. Ab dem 15. Oktober darf an Stränden in Mecklenburg-Vorpommern keine Vermietung mehr stattfinden. Nicht einmal ein Getränkewagen zum Ausschank von Glühwein darf am Strand aufgestellt werden. Begründet wird dies mit der mitunter stürmischen herbstlichen Witterung, die dazu führen kann, dass Strandkorbtrümmer ins Meer gelangen.

Während das Herbstgeschäft in den Hotels zu brummen beginnt, zum Beispiel durch die beginnenden Herbstferien, ist die Saison an den Stränden beendet. Dabei war Saisonverlängerung über Jahre eine der Grundsätze hiesiger Tourismuspolitik. Deswegen informierte ich das zuständige Landwirtschaftsministerium über das Problem und regte einen pragmatischeren Umgang mit der Regelung an - schließlich lassen sich Wetterereignisse inzwischen einigermaßen präzise voraussagen, schon aus Eigennutz würden die Strandkorbvermieter rechtzeitig ihre Strandkörbe entfernen. Sobald sich das Wetter bessert, ließen sich die Strandkörbe dann wieder aufstellen.

Mein Brief ans Landwirtschaftsministerium ging zwischenzeitlich im Haus verloren, fand sich aber nach einigen Wochen wieder an. Die Antwort des Ministeriums lautete: Ausnahmen von der Regel sind schon jetzt möglich, der Minister selbst werde das StALU auf entsprechende Möglichkeiten aufmerksam machen. Von dieser erfreulichen Nachricht setzte ich umgehend die Usedomer Strandkorbvermieter in Kenntnis. Ich empfahl, mit der Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums an das StALU heranzutreten, so dass auch nach dem 15. Oktober noch Strandkörbe aufgestellt werden können. Das StALU wies entsprechende Begehren jedoch umgehend mündlich und auf Nachfrage nun auch schriftlich ab – im Herbst gilt weiter ein generelles Verbot. Es werden keine Ausnahmen gemacht. Landwirtschaftsminister Backhaus soll nun durch ein StALU-Schreiben darüber belehrt werden, welche Gefahren am Strand während des Winterhalbjahres lauern. Die untere Landesbehörde nimmt Minister Backhaus offenkundig nicht ernst. Wir hoffen für alle Beteiligten, dass der Minister beim Posteingang einen guten Tag erwischt.

Das StALU begründet seine Unnachgiebigkeit mit der Sturmflutgefahr - dass man sich auf diese Gefahr einstellen kann, lässt das StALU offenkundig nicht gelten. Den Wetterbericht oder entsprechende Apps auf dem Smartphone hält das StALU anscheinend für eine milde Form von Voodoo. Ich bin der Meinung, dass es möglich sein muss, auch nach dem 15. Oktober Strandkörbe aufzustellen - im federführenden Umweltausschuss und auch im Wirtschaftsausschuss. Wir haben dort soeben eine Aufsetzung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung beantragt. Wir werden dort also demnächst in Erfahrung bringen, ob es dem Landwirtschaftsminister vielleicht doch noch gelungen ist, mit dem StALU Einvernehmen über den Wert von Wetterprognosen herzustellen.“