
Biber richten großen wirtschaftliche Schäden an. Die CDU-Fraktion plädiert daher für einen anderen Umgang mit dem Biber. Die Artenschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Schlupp, erklärt:
„Entgegen der Wahrnehmung vieler Menschen ist der Biber kein putziges Kuscheltier, er richtet gerade im ländlichen Raum immense Schäden an, beispielsweise an Bahnanlagen, Entwässerungssystemen und Straßen. Tendenz: Steigend. Zwar ist der Biber eine schützenswerte Art, sein Erhaltungszustand ist mit etwa 4.500 Individuen aber mehr als günstig. Leider erfolgt noch immer keine wirksame Bestandsregulierung, stattdessen setzen Minister Dr. Backhaus und sein Ministerium auf weitgehend wirkungslose, dafür aber recht kostspielige Vergrämungsmaßnahmen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass dem Tierschutz nicht geholfen ist, wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung verloren geht.
Der Europäische Biber steht unter dem Schutz der FFH-Richtlinie, was Eingriffe in den Bestand verbietet. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen bei wirtschaftlichen Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit zuzulassen. Das zuständige Ministerium kann Verordnungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden durch Biber erlassen, was die Naturschutzverwaltungen entlasten und die Akzeptanz für den Artenschutz verbessern würde – die derzeit gültige Verordnung ist erkennbar unpraktikabel. Im Übrigen halte ich den strengen Schutzstatus als unangemessen, er sollte dringend überprüft und gegebenenfalls geändert werden, um einen pragmatischen Umgang mit dem Biber zu ermöglichen.“
Empfehlen Sie uns!