Beate Schlupp: Klimaverträglichkeitsgesetz führt zu erheblichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und des ländlichen Raumes

29.10.2025

Angesichts des gestern seitens der Landesregierung verabschiedeten Klimaverträglichkeitsgesetzes, erklärt die Umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Schlupp:

„Der Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes der Landesregierung ist unnötig, schränkt die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ein, benachteiligt den ländlichen Raum und führt zu mehr Bürokratie.  Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bereits 2019 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet hat, welches Klimaneutralität bis zum Jahre 2045 vorschreibt, ist ein gesondertes Landesgesetz völlig unnötig.

Seitens der Europäischen Union wird Klimaneutralität erst ab dem Jahr 2050 angestrebt. Schon aus diesem Grund sind bereits die bundesrechtlichen Vorgaben eine Benachteiligung der deutschen Wirtschaft gegenüber anderen EU Mitgliedsländern. Insbesondere die mit der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes zu erwartenden Kosten werden für erhebliche Belastungen der Kommunen, der Betriebe und der Bürgerinnen und Bürger des Landes führen. Zeitgleich stellt sich insbesondere im Bereich der Wiedervernässung von Mooren die Frage, wie Eigentum geschützt und das nötige Wasser in der Fläche gehalten bzw. zur Verfügung gestellt werden soll.

Zahlreiche Berichtspflichten für Kommunen, Betriebe und Bürger führen zu erheblichen Bürokratieaufbau und zusätzlichen Belastungen. Die CDU-Fraktion wird aus den zuvor genannten Gründen den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.“