Die Anhörung im Landtag hat deutlich gemacht: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Klimaverträglichkeitsgesetz weist wahrscheinlich erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf, sagt die Klimaschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Schlupp. Mit Klagen vor dem Verfassungsgericht sei zu rechnen, sagt sie:
„Mehrere Sachverständige haben während der Anhörung darauf hingewiesen, dass der Entwurf sowohl gegen das Wesentlichkeitsgebot als auch gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt. Zentrale Entscheidungen sollen also nicht vom Parlament getroffen werden, sondern später per Verordnung oder durch einen Klimaplan der Landesregierung – ohne Zustimmung des Landtages.
Zudem sollen die Kommunen neue Aufgaben übernehmen, ohne dass das Land die dafür notwendigen finanziellen Mittel verbindlich bereitstellt. Damit missachtet rot-rot das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip und greift außerdem in die Planungshoheit der Kommunen ein.
Besonders problematisch ist, dass der Gesetzentwurf weder konkrete Maßnahmen noch eine belastbare Kostenschätzung zur Erreichung der Klimaziele enthält.
Während dies zu unnötigen Unsicherheiten führen muss, wird an anderer Stelle deutlich, wohin die Reise gehen soll: Zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele bis 2045 sollen große Teile der Moorflächen in Mecklenburg-Vorpommern wiedervernässt und der Individualverkehr massiv umgebaut beziehungsweise eingeschränkt werden.
Dass vor diesem Hintergrund mehrere Anzuhörende angekündigt haben, im Falle eines Inkrafttretens des Gesetzes das Landesverfassungsgericht anzurufen, ist allzu verständlich.
Auch für mich ist klar: Ein Gesetzentwurf mit derart gravierenden rechtlichen und inhaltlichen Defiziten kann keine Zustimmung finden.

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