Ann Christin von Allwörden: Wer Schutz verspricht, muss auch Kontrolle ermöglichen

25.06.2025

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 wurde dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, anlasslose und stichprobenartige Personenkontrollen zur Durchsetzung von Waffenverboten zuzulassen. Die notwendige Umsetzung auf Landesebene ist bislang in Mecklenburg-Vorpommern ausgeblieben und das trotz entsprechender Zusagen der Landesregierung. Die CDU-Fraktion hat daher heute erneut beantragt, die Polizei durch Rechtsverordnung mit diesen Befugnissen auszustatten, um insbesondere bei Großveranstaltungen wirksam und präventiv für Sicherheit sorgen zu können. Die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE lehnt dies ab. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Ann Christin von Allwörden:

„Wir erleben eine wachsende Zahl von Angriffen mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen im öffentlichen Raum. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat darauf vorbereitet ist und Schutzmaßnahmen nicht nur verspricht, sondern auch praktisch umsetzt. Anlasslose Kontrollen in sensiblen Bereichen wie Großveranstaltungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind kein Tabubruch, sondern ein pragmatischer Beitrag zur Gefahrenabwehr. Wir fordern keine flächendeckende Überwachung, sondern ein klar umrissenes Instrument, das andere Bundesländer längst einsetzen.

Der Innenminister selbst hat im Dezember 2024 angekündigt, dies auch in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Seitdem ist nichts passiert. Es geht um eine wirklich nicht komplizierte Rechtsverordnung. Die Polizei ist bereit, sie braucht nur die rechtliche Grundlage. Die kommunalen Behörden, denen die Aufgabe bislang zufällt, sind weder ausgebildet für die Wahrnehmung der Aufgabe, noch sind sie hierfür personell ausgestattet. Der Landesregierung muss bewusst sein, dass der Verzicht auf diese Sicherheitsmaßnahme Fragen aufwerfen wird, wenn wirklich etwas passiert, was möglicherweise hätte vermieden werden können, wenn die Polizei mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet gewesen wäre.

Die Ablehnung unseres Antrags steht symptomatisch für eine Haltung, die polizeiliches Handeln mehr behindert als ermöglicht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass ideologische Vorbehalte schwerer wiegen als das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Der Staat darf nicht erst dann reagieren, wenn etwas passiert. Er muss präventiv schützen können. Dass die Linkskoalition diese Chance ungenutzt lässt, ist fahrlässig. Mecklenburg-Vorpommern braucht keine linke Polizeiskepsis, sondern einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Wer anlasslose Kontrollen in klar definierten Risikobereichen ablehnt, entscheidet sich gegen Sicherheit. Dieses Abstimmungsverhalten widerspricht den Sonntagsreden der Ministerpräsidentin und des Innenministers. Die Sicherheit steht für die Koalition eben nicht an erster Stelle.“