Im Rahmen der Befragung der Landesregierung hat die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden, Innenminister Christian Pegel (SPD) zur Auslegung des neuen Absatzes 5 in § 3 des Versammlungsgesetzes befragt. Konkret ging es um den unbestimmten Rechtsbegriff der „Versammlung von besonderer Bedeutung“ und die Frage, ob sich das Innenministerium damit Zuständigkeiten auch bei einzelnen Veranstaltungen an sich ziehen kann. Explizit gefragt war nach „Jamel rockt den Förster“. Die Veranstaltung war und ist höchst umstritten, weil die SPD-geführte Landesregierung dem Veranstalter das Gelände weiterhin gratis anbieten will, während die Gemeinde eine Nutzungsgebühr verlangt. Innenminister Pegel antwortete auf die Nachfrage zur Veranstaltung ausweichend; eine weitere Klarstellung wurde durch die Landtagspräsidentin mit dem Hinweis beendet, Antworten der Landesregierung dürften nicht bewertet werden. Ann Christin von Allwörden erklärt hierzu:
„Die Befragung hat deutlich gemacht, dass der Begriff der ‚Versammlung von besonderer Bedeutung‘ bewusst offengehalten ist und dem Innenministerium einen sehr weitgehenden Ermessensspielraum eröffnet. Der Minister hat heute eingeräumt, dass es keine festen Kriterien, keine klaren Schwellenwerte und keinen abschließenden Katalog gibt, sondern allein eine Einzelfallbewertung des Ministeriums.
Auf meine konkrete Nachfrage, ob auch die Veranstaltung ‚Jamel rockt den Förster‘ unter diese Regelung fallen könnte, ist der Innenminister einer klaren Antwort ausgewichen. Statt Transparenz zu schaffen, blieb es bei abstrakten Ausführungen. Dass eine inhaltliche Bewertung dieser Antwort anschließend durch die Sitzungsleitung unterbunden wurde, verstärkt den Eindruck mangelnder Klarheit zusätzlich. Gebilligt wurde er dabei von der Landtagspräsidentin. Ich hoffe, dass das nicht Schule macht, sonst trägt Herr Pegel künftig einfach aus dem Telefonbuch der Hansestadt Stralsund vor, wenn er nicht gewillt ist, eine inhaltliche Antwort zu geben. Ich hätte mir an der Stelle etwas mehr Fingerspitzengefühl oder zumindest eine Ermahnung seitens der Landtagspräsidentin gewünscht.
Gerade im sensiblen Bereich des Versammlungsrechts halte ich die Haltung des Innenministers für problematisch. Hier geht es um Grundrechte, um kommunale Zuständigkeiten und um rechtsstaatliche Vorhersehbarkeit. Wenn das Innenministerium sich selbst die Möglichkeit eröffnet, Zuständigkeiten ohne objektive Kriterien an sich zu ziehen, entsteht ein erhebliches Machtgefälle zulasten von Gemeinden und Landkreisen. Der Minister hat zudem bestätigt, dass nicht nur überregionale Lagen, sondern auch Einzelveranstaltungen erfasst sein können. Damit besteht die reale Gefahr, dass politische Erwägungen stärker ins Gewicht fallen als eine neutrale ordnungsrechtliche Bewertung.
Besonders kritisch ist das vor dem Hintergrund aktueller Auseinandersetzungen um Großveranstaltungen, bei denen Kommunen zu Recht auf Auflagen, Kostenbeteiligung und Gleichbehandlung bestehen. Wer vor Ort Verantwortung trägt, darf nicht befürchten müssen, durch politische Entscheidungen auf Landesebene übergangen zu werden. Rechtsstaatlichkeit lebt von klaren Zuständigkeiten, transparenten Kriterien und der Möglichkeit parlamentarischer Kontrolle. Generalklauseln, die sich jeder Konkretisierung entziehen, sind dafür kein geeignetes Instrument. Ich erwarte daher, dass die Landesregierung offenlegt, nach welchen Maßstäben sie von dieser neuen Regelung Gebrauch machen will und wie sie politische Einflussnahme im Versammlungsrecht ausschließen möchte.“

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