Ann Christin von Allwörden: SPD-Fraktion betrachtet Hinweise des Landesrechnungshofes zur Digitalisierung als überflüssig

17.10.2024

In der heutigen Sitzung beriet der Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung den Landesfinanzbericht 2024 des Landesrechnungshofes. Hierzu erklärt die Obfrau Ann Christin von Allwörden:

„Der Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes legt schonungslos die organisatorischen Defizite der Landesregierung bei der Digitalisierung der Verwaltung offen. Durch zahlreiche Missstände im Innenministerium wurden beispielsweise 5,9 Millionen Euro beim MV-PCs weitestgehend verbrannt, ohne, dass dieses Projekt jemals über die ersten Entwicklungsphasen hinausgekommen ist. Der SPD-Fraktion scheinen diese Hiobsbotschaften nicht die Augen zu öffnen und der Antrag meiner Fraktion, der die Hinweise des Landesrechnungshofes übernommen hat, wurde als `überflüssig´ bezeichnet und abgelehnt. Somit betrachtet die SPD-Fraktion folglich auch die heute erneuerten und nachdrücklich vorgetragenen Ausführungen des Landesrechnungshofes, dass die Landesregierung die organisatorischen Voraussetzungen schaffen muss, um Projekte in dieser Größenordnung zukünftig umsetzen zu können, als überflüssig. Diese Äußerungen bestätigen mich in der Annahme, dass die SPD-Fraktion die Digitalisierung der Verwaltung als notwendiges Übel betrachtet und auch weiterhin nur homöopathische Anstrengungen unternehmen wird, um die Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben.

Mit dem Antrag sollte unter anderem festgehalten werden, dass zukünftig bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten eine klare und nachvollziehbare Projektorganisation eingerichtet wird und eindeutige Projektzuständigkeiten und -verantwortlichkeiten festgelegt werden, in Anbetracht einer gestiegenen Bedrohungslage durch Cyberangriffe und andere hybride Bedrohungen die Anforderungen an den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als Mindestsicherheitsniveau erfüllt und die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Projekte gemäß der Landeshaushaltsordnung nachgewiesen werden.“