Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute in Zweiter Lesung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beraten. Hierzu erklärt die Sicherheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt gestärkt und die Polizei mit zusätzlichen Instrumenten ausgestattet wird. Besonders richtig ist, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch in Fällen häuslicher Gewalt möglich sein soll. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Betroffenen. Ebenso unterstützen wir ausdrücklich die Möglichkeit der Standortermittlung bei eingehenden Notrufen über die 110. Genau dafür hat sich die CDU-Fraktion bereits seit langer Zeit eingesetzt. Gut ist auch die vorgesehene Videoüberwachung in Gewahrsamsräumen bei Anwesenheit von Polizeikräften.
Allerdings kritisieren wir deutlich den Umgang der Regierungskoalition mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen zur Drohnenabwehr. Solche weitreichenden Regelungen dürfen nicht drei Tage vor der Beratung per Tischvorlage in den Innenausschuss eingebracht werden. Opposition und Sachverständige hätten erneut beteiligt werden müssen. Ganz besonders problematisch ist die Einführung von Kontrollquittungen bei anlasslosen Identitätsfeststellungen. Bei der Regelung handelt es sich offensichtlich um ein großzügiges Geschenk von Frau Schwesig an einen Koalitionspartner, der mit dem demokratischen Rechtsstaat bundesdeutscher Prägung nach wie vor erkennbar fremdelt und sich politisch zusehends radikalisiert.
Die getroffene Regelung schafft vor allem zusätzliche Bürokratie, bindet Einsatzkräfte und erschwert die praktische Polizeiarbeit. Das Handeln unserer Polizei ist bereits heute rechtsstaatlich überprüfbar und nachvollziehbar. Deshalb stellt sich schon die Frage, ob hier wirklich Vertrauen geschaffen oder nicht vielmehr Misstrauen gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verstärkt wird. Wir sollten als Parlament deutlich machen, dass wir unserer Polizei vertrauen und sie nicht unter Generalverdacht stellen. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen und werden uns enthalten.“

Empfehlen Sie uns!