Die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden, hat eine Kleine Anfrage zur „Rückgabe von Beförderungen im Innenministerium“ eingereicht. Hintergrund ist der Beförderungsskandal um einen leitenden Beamten, der nach öffentlicher Kritik auf seine Beförderung verzichtet haben soll. Ann Christin von Allwörden dazu:
„Es reicht nicht, wenn ein Beamter nach öffentlichem Druck einfach erklärt, er verzichte auf seine Beförderung, und das Ministerium dann so tut, als sei damit alles erledigt. Eine Beförderung ist ein Verwaltungsakt. Deshalb muss klar sein, auf welcher rechtlichen Grundlage ein solcher Verzicht überhaupt möglich ist und welche Folgen das für Besoldung, Status und Disziplinarverfahren hat.
Meine Kleine Anfrage soll genau das klären: Wurde die Beförderung rechtmäßig zurückgenommen oder nur symbolisch ‚zurückgegeben‘? Wer hat wann und wie gehandelt? Und vor allem: Welche Konsequenzen zieht das Innenministerium daraus auch für künftige Verfahren?
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, ob im Innenministerium nach Recht und Gesetz gehandelt wurde oder ob versucht wird, unangenehmes Postengeschacher unter Genossen später hinter Formalien zu verstecken. Der ganze Fall zeigt, dass Transparenz und Verantwortungsbewusstsein im Innenministerium fehlen.
Meine Kleine Anfrage umfasst neun Fragenkomplexe, unter anderem zur der rechtlichen Form des erklärten Verzichts, möglichen Auswirkungen auf Besoldung und Versorgung sowie der dienstlichen Verwendung des betroffenen Beamten. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert offenzulegen, wie viele Beförderungen in den Jahren 2024 und 2025 tatsächlich zurückgegeben oder rückabgewickelt wurden und ob rechtliche Hürden bestanden.
Klar ist schon jetzt: Wer in einem Ministerium Beförderungen ausspricht, muss auch in der Lage sein, rechtskonform mit Fehlern umzugehen. Das ist kein Verwaltungsspielchen, sondern eine Frage des Vertrauens in den Rechtsstaat.“

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