Ann Christin von Allwörden: Gleiches Recht für alle Polizeizulage in Mecklenburg-Vorpommern muss ruhegehaltfähig werden!

16.07.2023

Die Ampelkoalition in Berlin hat entschieden, dass die Polizeizulage für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei ruhegehaltfähig wird. Die Polizeizulage ist eine finanzielle Zusatzleistung, die Polizeibeamten gewährt wird. Sie soll die besonderen Belastungen und Risiken des Polizeidienstes ausgleichen. Künftig wird diese Zulage bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt. Die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden, erklärt hierzu:

„Ich begrüße die Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich und plädiere dafür, dass die Polizeizulage der Polizistinnen und Polizisten unserer Landespolizei ebenfalls ruhegehaltfähig wird! Gleiches Recht für alle! Indem die Zulage ruhegehaltfähig gemacht wird, wird die Anerkennung für die Leistung von Polizeikräften auch in der Altersversorgung fortgeführt. Hinzu kommt, dass die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage auch ein Anreiz ist, den Polizeiberuf zu wählen: Eine ruhegehaltfähige Polizeizulage kann durch die höhere Pension dazu beitragen, den Polizeiberuf attraktiver zu machen. Eine bessere Altersversorgung kann potenzielle Bewerber motivieren, sich für eine Karriere in der Polizei zu entscheiden und langfristig im Dienst zu bleiben. Da unsere Landespolizei ohnehin über mangelnden Nachwuchs klagt, wäre es genau das richtige Signal, die Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern mit denen des Bundes zumindest an der Stelle gleichzustellen!“