Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und den damit verbundenen Ermittlungsbefugnissen der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, äußert die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden:
„Die Polizeigesetze stehen in nahezu allen Bundesländern in der Kritik. Inwiefern Verhältnismäßigkeit in diesen Gesetzen gewahrt ist, wird nun deutschlandweit gesetzgeberisch neu zu beurteilen sein.
Damit die Polizei gegen Alltagskriminalität, aber auch gegen Cybercrime, wie etwa Kinderpornographie, vorgehen kann, braucht es die richtigen Mittel. Unter anderem der drastische Anstieg im Bereich Kinderpornographie in Mecklenburg-Vorpommern zeigt den Bedarf nach modernen Ermittlungsmöglichkeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass nicht die polizeilichen Befugnisse als solche verfassungswidrig sind, sondern deren rechtsstaatliche Ausgestaltung. Kurzum: Das, was politisch gewollt ist, muss juristisch korrekt ins Gesetz geschrieben werden.“
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