In der vergangenen Woche wurden die Räumlichkeiten der Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherstellung zentraler Unterlagen für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Klimastiftung/Nord Stream 2 durchsucht. Heute wurden die beschlagnahmten Unterlagen dem Ausschusssekretariat übergeben. Grundlage ist ein Beschluss des Amtsgerichts Schwerin auf Antrag der Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Ziel der Maßnahme war die Beschlagnahme bislang vorenthaltener Akten an den Untersuchungsausschuss. Konkret geht es um vollständige und ungeschwärzte Vorstandsprotokolle aus dem Zeitraum Januar 2021 bis Mai 2022.
Constanze Oehlrich, Obfrau der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt:
„Der Gerichtsbeschluss, die Durchsuchung und die heutige Übergabe der Unterlagen sind ein wichtiger Erfolg für die parlamentarische Aufklärung. Richterlich wurde klargestellt, dass die Klimastiftung unter Führung von Ministerpräsident a.D. Erwin Sellering dem Untersuchungsausschuss rechtswidrig Unterlagen vorenthalten hat.
Dass es erst jetzt zu dieser Durchsuchung gekommen ist, liegt auch daran, dass wir als Ausschuss über lange Zeit versucht haben, eine einvernehmliche Lösung mit Herrn Sellering zu erreichen. Diese Bemühungen sind jedoch gescheitert. Auch Sellerings Verhalten in der Zeugenbefragung macht noch immer fassungslos. Zu zentralen Fragen verweigerte er wiederholt die Auskunft. Zugleich musste er einräumen, dass die Stiftung bislang alle presserechtlichen Verfahren zur Auskunftserteilung verloren hat. Dennoch hielt er an seiner Verweigerungshaltung gegenüber dem Ausschuss fest. Das führte unter anderem dazu, dass die Presse Auskünfte über die Vertragspartner der Stiftung erhielt, dem Ausschuss diese Informationen jedoch vorenthalten wurden.
Umso wichtiger ist es, dass das Gericht gehandelt und die Rechte des Parlaments durchgesetzt hat. Es ist gut, dass dieses unwürdige Schauspiel beendet wurde. Auch ehemalige Ministerpräsidenten stehen in der Pflicht, sich an Recht und Gesetz zu halten."
Sebastian Ehlers, Obmann der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt:
„Für unsere weitere Arbeit im Untersuchungsausschuss sind die sichergestellten Unterlagen von erheblicher Bedeutung. Die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Wenn die Auswertung der Dokumente zeitnah erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, dass neue Erkenntnisse auch noch in den Abschlussbericht einfließen. Wir wissen derzeit nicht, ob sich darin bislang unbekannte, brisante Informationen finden. Klar ist aber: Es fehlen bislang zentrale Protokolle – etwa von den Vorstandssitzungen unmittelbar vor und nach Beginn des russischen Angriffskriegs. Zudem gibt es widersprüchliche Darstellungen dazu, ob die Entscheidung zur Einstellung der Nord-Stream-2-Aktivitäten von der Stiftung selbst oder von der Landesregierung getroffen wurde.
Wir erwarten daher insbesondere weitere Aufschlüsse über die Vertragspartner der Stiftung, die Kommunikation mit der Landesregierung sowie mögliche politische Einflussnahmen. Schon jetzt hat der Ausschuss erhebliche Widersprüche in den bisherigen Darstellungen offengelegt. Die neuen Unterlagen können helfen, diese weiter aufzuklären.“
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Hintergrund:
Trotz entsprechender Beweisbeschlüsse hatte die vom Land gegründete Klimastiftung ihre Vorstandsprotokolle bislang nur unvollständig und mit großflächigen Schwärzungen vorgelegt. Die Protokolle zu wichtigen Sitzungen – insbesondere rund um den Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2024 – fehlten vollständig. Der damalige Vorstandsvorsitzende Erwin Sellering hatte wiederholt erklärt, dass der Untersuchungsausschuss seiner Ansicht nach kein Recht auf diese Unterlagen habe.
Da die Obleute von SPD und LINKE im Ausschuss die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Stiftung abgelehnt hatten, stellten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU als qualifizierte Minderheit einen Antrag beim Amtsgericht Schwerin. Rechtsgrundlage ist § 33 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, der die Beschlagnahme und Herausgabe von Unterlagen durch gerichtliche Entscheidung ermöglicht.
Die sichergestellten Dokumente werden zunächst als „Verschlusssache: Geheim" eingestuft. Eine Herabstufung des Schutzstatus ist nach rechtlicher Prüfung möglich.

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