Im Innenausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern wurde gestern über den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes abschließend beraten. Mit der Änderung des Gesetzes soll unter anderem festgelegt werden, in welcher Form die Drohnenabwehr durch die Polizei erfolgen kann und ob Beamte künftig bei Personenkontrollen eine Bescheinigung ausstellen müssen. Dazu erklärt die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden:
„Die neuen Befugnisse zur Drohnenabwehr sind grundsätzlich sinnvoll, weil sie der Polizei ermöglichen, auf reale Gefahren durch unbemannte Systeme zu reagieren. Allerdings ist insbesondere bei der Drohnenabwehr über kritischer Infrastruktur nicht klar genug geregelt, wie weit diese Eingriffe gehen dürfen und wer im Detail darüber entscheidet. Hier ist eine Verordnungsermächtigung für das Innenministerium nicht ausreichend, es braucht zwingend mehr rechtliche Klarheit.
Die geplante Bescheinigung bei Identitätsfeststellungen soll auf den ersten Blick die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und mehr Transparenz schaffen. Faktisch wird den Polizeikräften sogenanntes Racial Profiling unterstellt, also die verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen nur aufgrund äußerer Merkmale. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der zusätzliche bürokratische Aufwand im Polizeialltag praktikabel ist oder Ressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir den Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung kritisch.“

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