In einer gemeinsamen Presseerklärung haben gestern die Kulturminister und -senatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland einen Beschluss der Kulturministerkonferenz zur Kunstfreiheit aus dem Jahr 2019 bekräftigt. Sie empfehlen zudem öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys, damit staatlicherseits kein Einfluss auf konkrete Projekte genommen werden kann. Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katy Hoffmeister:
„Die derzeitige Debatte ist ideologisch geprägt und wenig zielführend. Die Freiheit von Kunst und Kultur ist ein hohes Gut, aber sie entbindet den Staat nicht von seiner Verantwortung, öffentliche Förderentscheidungen im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sorgfältig zu treffen. Etwas weniger Kulturkampf von SPD oder den Linken wäre daher wünschenswert.
Nur weil sich Künstler und Kulturschaffende auf Demokratie, Vielfalt oder zivilgesellschaftliches Engagement berufen, ist damit nicht automatisch sichergestellt, dass diese Werte tatsächlich auch gelebt werden. Der Staat darf nicht blind fördern. Es ist seine Aufgabe, genau hinzuschauen, wenn es Anhaltspunkte für extremistische Bezüge gibt. Ziel ist ein ausgewogenes Verfahren: frei in der Kunst, klar in der Haltung gegenüber Verfassungsfeinden, transparent in der Entscheidung. Das erfordert einen weiterschauenden und umfassenderen Blick und ist eine selbstverständliche staatliche Sorgfaltspflicht und kein Angriff auf die Kunstfreiheit. Kunstfreiheit und Verfassungsschutz stehen nicht im Widerspruch, sie sichern sich sogar gegenseitig.
Extremismus darf nicht relativiert werden – weder von rechts noch von links. Das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern."

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