Nach einem Gespräch zwischen dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und dem Bildungsministerium sind erhebliche Zweifel gewachsen, ob die Voraussetzungen für eine flächendeckende Umsetzung der Inklusion derzeit vorliegen - so ist es protokollarisch festgehalten. Hintergrund sind anhaltende Probleme bei Personal, Ausstattung und Schulwerkstätten. Die CDU-Fraktion nimmt dies zum Anlass, einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag einzubringen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters, erklärt hierzu:
„Förderschulen sind kein Auslaufmodell, sondern unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungssystems. Wer sie schließt, ohne Alternativen zu schaffen, gefährdet das Kindeswohl. Eltern müssen das Recht behalten, gemeinsam mit Fachleuten zu entscheiden, welcher Lernort für ihr Kind der richtige ist. Dieses Wahlrecht darf nicht durch ideologische Vorgaben ausgehebelt werden. Die Gespräche zwischen Landkreistag und Bildungsministerium zeigen deutlich, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine verpflichtende Inklusion weiterhin fehlen. Es ist unverantwortlich, trotzdem an Schließungen festzuhalten. Wir brauchen Stabilität, Verlässlichkeit und funktionierende Strukturen, nicht Experimente auf dem Rücken der Kinder. Deshalb fordern wir eine klare gesetzliche Absicherung der Förderschulen und der Wahlfreiheit der Eltern. Eine Verlängerung der Verlängerung der Schließung von Förderschulen ist Unsinn. Die Förderschulen müssen erhalten bleiben.“
Der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Torsten Renz, ergänzt: „Die Rückmeldungen aus Schulen, von Eltern und aus den Landkreisen sind eindeutig: Inklusion funktioniert nur, wenn ausreichend Personal, Räume und Unterstützung vorhanden sind. Genau daran mangelt es vielerorts bis heute. Förderschulen bieten spezialisierte Förderung und stabile Lernumfelder, die im Regelschulsystem derzeit oft nicht gewährleistet werden können. Eltern wissen sehr genau, was ihr Kind braucht, dieses Wissen muss respektiert werden. Inklusion darf kein Zwang sein, sondern muss ein Angebot bleiben. Unser Antrag zielt darauf ab, echte Wahlfreiheit zu sichern und die Förderschulen wieder so auszustatten, dass sie ihren Bildungsauftrag voll erfüllen können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war seinerzeit sehr ehrgeizig bei der Gestaltung der Inklusion, und vielerorts gelingt es auch gut, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen beispielsweise an Regionalen Schulen zu beschulen. Das gelingt aber nicht immer und nicht überall, der dauerhafte Fortbestand der Förderschulen ist nicht gleichzusetzen mit dem Scheitern der Inklusion als solcher.“

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