In der vergangenen Landtagssitzung im Oktober brachte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Wertgrenzen im Vergaberecht ein, um Kommunen und Mittelstand von Bürokratie zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Linken lehnten diesen Vorstoß im Plenum als „nicht erforderlich“ ab und belehrten die CDU-Fraktion, dass die derzeitige Regelung ausreiche. Nur drei Monate später verkündete die Ministerpräsidentin nach dem Gipfel ihres sogenannten „Zukunftsbündnisses“, dass die Wertgrenzen nun doch angehoben werden – und zwar exakt auf das von der CDU geforderte Niveau. Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, kommentiert den Vorgang wie folgt:
„So langsam überlege ich wirklich, Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung geltend zu machen. Die Zahl der Fälle, in denen das Linksbündnis CDU-Initiativen als eigene Idee verkauft, wächst rapide. Es ist einerseits ein Beleg dafür, dass die beharrliche, konstruktive, sachliche Oppositionsarbeit der CDU-Fraktion Früchte trägt, während das Linksbündnis sich aus Angst an einen Koalitionsvertrag klammert, dem spätestens seit dem russischen Angriffskrieg die Grundlage fehlt. Die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE hat unseren Gesetzentwurf im Oktober blockiert, nur um jetzt, kurz vor der Landtagswahl, unsere Forderungen als eigene große Neuerung zu verkaufen. Dieses Vorgehen ist nicht nur unehrlich, sondern hat den Bürokratieabbau im Land mutwillig um drei Monate verzögert. Es zeigt einmal mehr, dass gute Vorschläge der Opposition nicht nach ihrem Inhalt bewertet werden, sondern nach parteipolitischem Kalkül. Es zeigt die ganze Geringschätzung, die die Landesregierung gegenüber jedem Handwerker und jeden Bürgermeister empfindet, die händeringend auf einfachere Verfahren warten.
Besonders dreist ist das Eigenlob der Regierung vor dem Hintergrund der damaligen Debatte. Wir erinnern uns noch gut an die Worte von Wirtschaftsminister Blank, der unseren Entwurf als ‚nicht erforderlich‘ und ‚widersprüchlich‘ abkanzelte. Auch die SPD-Fraktion spottete damals über ‚kopierte und verschlimmbesserte‘ Maßnahmen und die Linksfraktion nannte eine Ausschussberatung gar ‚reine Zeitverschwendung‘. Heute wissen wir: Was für Rot-Rot im Herbst noch ‚Verschwendung‘ war, ist im Winter plötzlich die Rettung für das Baugewerbe. Dass die Regierung nun mit identischen Zahlen um die Ecke kommt, entlarvt die damaligen harten Worte als eine unangenehme Mischung aus gespreiztem Gehabe und blanker Unkenntnis. Wir begrüßen zwar ausdrücklich, dass die Landesregierung nun endlich unserer Linie folgt und die Wertgrenzen für Bauleistungen auf 150.000 Euro sowie für Dienstleistungen auf 100.000 Euro anhebt. Entscheidend ist, dass Opposition in Mecklenburg-Vorpommern wirkt: Ohne unseren massiven Druck im Landtag würde sich in der Staatskanzlei heute noch kein Rad beim Bürokratieabbau drehen.
Die CDU setzt sich seit langem dafür ein, dass öffentliche Aufträge schneller und unkomplizierter vergeben werden können. Unser Gesetzentwurf wäre jedoch der deutlich bessere Weg gewesen, da ein Gesetz echte Rechtssicherheit bietet, während eine Verordnung der Landesregierung jederzeit wieder kassiert werden kann. Zudem haben wir gefordert, auch die Schwellenwerte für die Tariftreue-Nachweise konsequent anzuheben, damit der kleine Handwerker vor Ort nicht weiter in Dokumentationspflichten erstickt. Allgemein braucht es eine Verwaltung, die Investitionen beschleunigt und nicht behindert. Wir werden die Umsetzung der Verordnung im Februar genau beobachten und weiter darauf dringen, dass echte Entbürokratisierung nicht bei PR-Terminen des Zukunftsbündnisses aufhört, sondern durch klare gesetzliche Regeln dauerhaft verankert wird.“

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