Angesichts der Aufhebung der Düngelandesverordnung durch das zuständige Ministerium erklärt der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Diener:
„Am 24.10.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht die Düngelandesverordnung Bayerns für nicht verfassungskonform erklärt. Als Grund wurde die mangelnde Bestimmtheit der Düngeverordnung des Bundes im § 13 a aufgeführt, die einen erheblichen Eingriff in das grundgesetzliche Eigentum und die unternehmerischen Freiheiten nicht zulässt.
Vor diesem Hintergrund war klar, dass auch die Düngelandesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns nicht verfassungskonform ist und außer Kraft gesetzt werden musste.
Nachdem der zuständige Minister in der Auseinandersetzung mit den betroffenen Landwirten immer wieder die Rechtssicherheit und die wissenschaftliche Basis der Düngelandesverordnung postulierte, steht nun fest, dass sowohl die rechtliche als auch die wissenschaftliche Basis (fehlendes Messstellennetz) nicht gegeben sind.
Für betroffene Landwirte bedeutet dies erhebliche Einkommenseinbußen aufgrund von Mindererträgen und schlechterer Qualität. Die fehlenden Einnahmen werden von betroffenen Landwirten auf 500 € je Hektar beziffert.
Ein solcher Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten und das Eigentum muss zwingend rechtlich und wissenschaftlich abgesichert sein. Aussagen des zuständigen Ministers, dass es dem Grundwasser völlig egal sei, wer es verschmutzt, sind hierbei nicht zielführend. Für uns steht fest, dass nach wie vor das Verursacherprinzip bei der Festlegung von Auflagen im Vordergrund stehen muss.“

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