Ann Christin von Allwörden: Kinderschutz braucht mehr als einen unausgereiften Schnellschuss

18.07.2025

Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben heute einen Antrag zur Änderung des Bundesmeldegesetzes eingebracht, um polizeiliche Ermittlungen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu erleichtern. Ziel ist, fragmentierte Daten in Ermittlungen leichter nutzen zu können. Die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann-Christin von Allwörden, erklärt dazu:

„Wenn es um den Schutz von Kindern geht, steht die CDU-Fraktion gerne unterstützend zur Seite, und natürlich unterstützen wir auch jede sinnvolle Verbesserung der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse. Aber der Antrag von SPD und LINKEN wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Es ist völlig unklar, ob die vorgeschlagene Änderung rechtlich und technisch überhaupt umsetzbar ist. Auch der Begriff des Gefährdungsverdachts, der aus dem Sozialrecht stammt, ist in diesem Kontext juristisch nicht sauber und könnte zu Rechtsunsicherheiten führen.

Der Antrag beschränkt sich auf eine minimale Anpassung eines einzigen Tatbestands, anstatt eine echte Reform des Bundesmeldegesetzes anzustoßen. Wichtige Punkte wie die Einbeziehung anderer relevanter Personen oder eine grundsätzlich weitergehende Regelung fehlen komplett. Wenn man das Gesetz schon aufmacht, sollte man es umfassend und rechtssicher gestalten, nicht halbherzig.

Wir müssen klären, ob Ermittlungsbehörden wirklich die Möglichkeit bekommen, alle relevanten Daten abzufragen, um Kinder effektiv zu schützen. Datenschutz darf niemals über dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit stehen, aber gesetzliche Änderungen müssen wasserdicht und praxistauglich sein. Ein Schnellschuss ohne klare rechtliche und technische Grundlage wird den betroffenen Kindern nicht helfen. Wir enthalten uns daher vorerst, stehen aber für eine ernsthafte, handwerklich saubere Lösung bereit.“