Daniel Peters/Ann Christin von Allwörden: Beteiligung an Polizeikosten darf Vereine nicht in den Ruin treiben

15.01.2025

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundesländer die Deutsche Fußballliga (DFL) an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen dürfen. Die Verfassungsbeschwerde der DFL gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen wurde abgewiesen. Bremen hatte als erstes Bundesland beschlossen, dass Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen, bei denen Gewalt möglich ist, diese zusätzlichen Kosten übernehmen müssen. Das Gericht sieht dies als verfassungsgemäß an, da es legitim sei, die Kosten auf die Verursacher zu übertragen, insbesondere, weil die DFL und Vereine erheblich von diesen Spielen profitieren. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Bundesländer, die ähnliche Regelungen prüfen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:

„Die Verursacherprinzip-Argumentation ist überzeugend: Die DFL und die Vereine profitieren finanziell erheblich von Hochrisikospielen, daher ist es vertretbar, dass sie die zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze tragen, die zur Sicherung ihrer Veranstaltungen notwendig sind. So werden die Steuerzahler entlastet, die bisher für diese Mehrkosten aufkommen mussten. Gleichzeitig ist öffentliche Sicherheit grundsätzlich eine staatliche Aufgabe, die über Steuern finanziert wird. Eine Beteiligung der DFL an den Kosten könnte die Gefahr bergen, dass private Interessen künftig auch bei anderen öffentlichen Leistungen einseitig belastet werden, was das Prinzip der allgemeinen Steuerfinanzierung untergräbt. Es ist zudem höchst fragwürdig, Vereine für ihre Fans haftbar zu machen. Andererseits ist es auch Geheimnis, dass es Vereine gibt, in denen gewaltbereite Fans tief in der Vereinsstruktur verankert sind.“

Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Ann Christin von Allwörden ergänzt:
„Ob es eine Regelung für Mecklenburg-Vorpommern braucht, sollte der für solche Fragen zuständige Innenausschuss des Landtages beantworten. Der Innenminister wird auf einer der nächsten Sitzungen zum Urteil berichten und sicherlich darlegen, ob es aus seiner Sicht Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern hat. Sollte der Minister der Auffassung sein, dass das Urteil auch Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern hat plädiere ich für einen breit angelegten Diskussionsprozess unter Beteiligung der Vereine, der Verbände, der Fans und vor allem der Landespolizei. Mir kommt es am Ende nicht darauf an, Vereine zur Kasse zu bitten. Mir kommt es darauf an, Gewalt als Begleitmusik sportlicher Wettkämpfe einzudämmen.“