Die Weihnachtsmärkte in unserem Land haben eröffnet. Vor dem Hintergrund islamistischer Gewalttaten und einer generell gestiegenen Gewaltkriminalität hat die Bundesregierung in einem Sicherheitspakt eine Änderung des Waffenrechts zum 31. Oktober 2024 beschlossen. Mit dieser Änderung wird den zuständigen Behörden die Befugnis erteilt, zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote und in Waffen- und Messerverbotszonen nach diesem Waffengesetz Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen sowie die Person zu durchsuchen. In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Aufgaben und auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach diesen Gesetzen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Diese verfügen aber nicht überall über die notwendige Personal- und Sachausstattung, um Waffenverbote nach dem neuen Waffengesetz zu kontrollieren. Die Befugnis für anlasslose Kontrollen sollte daher auf die Polizei übertragen werden.
Die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ann Christin von Allwörden, erklärt dazu:
„Innenminister Pegel hat das Sicherheitspaket der Bundesregierung begrüßt und in der Presse darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichen. Der entscheidende Unterschied zu den Vorjahren sei, dass die Polizeibeamten ab diesem Jahr auch kontrollieren könnten, ohne dass es einen Anlass dafür gäbe. Außerdem dürften sie Messer dann auch einziehen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde aber bis heute die Befugnis für diese anlasslosen und stichprobenartigen Kontrollen nicht auf die Polizei übertragen. Die Polizei in unserem Land ist also bislang nicht berechtigt, Personen auf den Weihnachtsmärkten unseres Landes kurz anzuhalten, diese zu mitgeführten Waffen zu befragen oder mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen und tatsächlich gefundene Messer, denn um diese geht es nach den jüngsten Angriffen auf öffentlichen Veranstaltungen hauptsächlich, auch einzuziehen. Die Gewerkschaft der Polizei hat diesen Missstand bereits kritisiert und das vollkommen zurecht.
In unserem Antrag für den Landtag im Dezember 2024 fordern wir die Landesregierung und insbesondere Innenminister Pegel auf, Rechtsklarheit zu schaffen. Eine effektive Absicherung, insbesondere der Weihnachtsmärkte unseres Landes, ist dringend erforderlich. Die Befugnis für stichprobenartige und anlasslose Kontrollen zur Durchsetzung des Verbotes von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im ÖPNV und in Verbotszonen muss auf die Polizei übertragen werden, so wie es der Bundesgesetzgeber auch vorgesehen hat.
Leider fürchte ich, dass Abgeordnete der Linkskoalition mit beiden Füßen auf der Bremse stehen, wenn es darum geht, der Polizei erweiterte Befugnisse zu ermöglichen. Speziell DIE LINKE, aber auch Abgeordnete der SPD hegen allergrößtes Misstrauen gegenüber der Landespolizei und sorgen sich regelmäßig um die Rechte von Straftätern. Für sie stellt eine anlasslose Kontrolle auf Messer womöglich eine milde Form von Rassismus dar. Ich bitte den Innenminister inständig, entsprechende Stimmen in den Koalitionsfraktionen zu ignorieren - im Interesse der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich auf eine friedliche Vorweihnachtszeit freuen.“
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