Christiane Berg: Rot-rote ohne Gespür für die Belange der Beamtinnen und Beamten

01.06.2024

In der gestrigen Sitzung hat der Finanzausschuss das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie das Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen abschließend beraten. Zu den Ergebnissen erklärt die Abgeordnete, Christiane Berg:

„Die Linkskoalition hat es geschafft, die Gewerkschaften mit den Besoldungsgesetzen gegen sich aufzubringen. Beim Besoldungsstrukturgesetz weicht der Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich von der Verständigung mit den Gewerkschaften ab. Dafür mag es Gründe geben. Warum aber die Landesregierung darüber nicht das Gespräch mit den Gewerkschaften gesucht hat, konnte sie in den Ausschussberatungen nicht erklären. Sie hielt es wohl einfach nicht für nötig.

Auch bei anderen Punkten hat sich gezeigt, dass die Regierung Schwesig Forderungen der Gewerkschaften ausdrücklich nicht aufgreifen mochte. Entsprechende Änderungsanträge der CDU-Fraktion wurden mit rot-roter Mehrheit ohne nähere Begründung abgelehnt.

Die Polizeizulage soll nach dem Willen von SPD und LINKEN weiterhin nicht ruhegehaltfähig werden, obwohl inzwischen nicht nur der Bund, sondern auch mehrere Bundesländer, darunter unser Nachbarland Schleswig-Holstein, diesen Weg gegangen sind. Es ist nicht verwunderlich, dass wir Schwierigkeiten haben, mehr Bewerberinnen und Bewerber zu finden, wenn ein für Polizeikräfte wichtiges Attraktivitätskriterium fehlt. Gleiches gilt für die langjährige Forderung nach einer automatischen Anpassung aller Erschwerniszulagen an die Entwicklung der Besoldung. Die Zulagen, die für besonders gefährliche oder belastende Dienste gezahlt werden, werden von der Inflation schleichend entwertet.

Unverständlich ist auch, dass Landesbeamte, die sich 2023 oder in diesem Jahr in Elternzeit befanden bzw. befinden, nicht von der Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise profitieren. Als ob Mütter und Väter in Elternzeit, die mit dem Elterngeld ohnehin schon weniger Geld im Portemonnaie haben, nicht auch von den extremen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln betroffen wären. Die Begründung der rot-roten Landesregierung lautete, dass auch tariflich Beschäftigte diese Sonderzahlung nicht erhalten. Das grenzt an ,Gleichheit im Unrecht‘. Den Antrag der CDU-Fraktion, allen Bediensteten des Landes in Elternzeit, ob Angestellte oder Beamte, die Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation zu gewähren, lehnten SPD und DIE LINKE ab.

Es ist kein Wunder, dass die Stimmung unter den Bediensteten des Landes immer schlechter wird, wenn sie erleben müssen, dass diese Landesregierung gut begründete Forderungen eiskalt ignoriert. Attraktivität als Arbeitgeber wird das Land auf diese Weise nicht erreichen.

Mit dem Besoldungsanpassungsgesetz werden die Ergebnisse der Tarifeinigung für die tariflich Beschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen, mit dem Besoldungsstrukturgesetz wird der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstand zwischen Besoldung und Grundsicherung entsprochen. In beiden Fällen ist die Intention der Gesetze zu begrüßen.“