Im Nachgang zur gestrigen Zeugenvernehmung eines Bundesanwaltes beim Bundesgerichtshof im Untersuchungsausschuss ,NSU II / Rechtsextremismus‘ und der dazu veröffentlichten Pressemitteilung des Obmannes der SPD im PUA NSU, Bernd Lange, erklärt die Obfrau der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Ann Christin von Allwörden:
„Ich schließe mich der Einschätzung des SPD-Obmannes Bernd Lange an. Spätestens nach der gestrigen Zeugenvernehmung darf es als gesichert gelten, dass es kein NSU-Unterstützernetzwerk in Mecklenburg-Vorpommern gab. Ferner teile ich die Einschätzung meines SPD-Kollegen, dass diese Erkenntnis wesentlich ist für das Verständnis der Struktur und des Umfangs des NSU und dass dies bedeutende Implikationen für die weitere Untersuchung und Aufarbeitung der NSU-Aktivitäten hat.
Die Entwicklung ist für mich nicht überraschend. Vielmehr bestätigt sie das Bild, das wir im Laufe der letzten zwei Wahlperioden durch unzählige Befragungen, Auswertungen und Unterlagensichtungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses gewinnen konnten. Es ist verständlich, dass die im negativsten Sinne beispiellose Verbrechensserie des ,NSU‘ mit zehn Morden, 43 Mordversuchen, drei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen noch immer die Frage aufwirft. Dennoch gibt es bis heute keinen einzigen Hinweis darauf, dass deutsche Behörden an den Taten beteiligt waren oder gar für diese verantwortlich gewesen sind.
Der als Zeuge geladene Bundesanwalt schilderte die Ausmaße des ,Untergrundes‘ ausführlich. So habe es durch das NSU-Trio ab dem Jahr 2001 nicht einmal mehr Kontakte in die rechtsextreme Szene gegeben. Zu groß sei die Angst vor Zuträgern für den Verfassungsschutz gewesen. Dieses totale Abschotten von der Außenwelt habe die Taten erst ermöglicht. Angesprochen auf die zwei Umstände, die immer wieder herangezogen werden, wenn es um die Verbreitung der Theorie geht, die Sicherheitsbehörden hätten bereits vor der ,Selbstenttarnung des NSU‘ im Jahr 2011 von diesem gewusst, gab der Bundesanwalt plausible, detailreiche und aufschlusseiche Auskünfte.
Wie schon in einigen Zeugenbefragungen zuvor wurde deutlich, dass das Kürzel ,NSU‘ auch in der Neonazi-Szene erst nach der Selbstenttarnung im Jahr 2011 bekannt wurde. Schon gar nicht gab es ein Wissen in der Szene darüber, wer sich hinter der Abkürzung verbarg. Zu erklären ist dies mit der extremen Abgeschiedenheit des Trios ab dem Jahr 2001. Die Spende an das Neonazi-Fanzine ,Der Weiße Wolf‘, die in der Ausgabe 18 der Hetzschrift zu einer Danksagung mit den Worten führte: ,Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen‘, ordnete der Bundesanwalt dahingehend ein, dass der Herausgeber des Propagandablattes, der Neonazi-Agitator David Petereit, schlichtweg nicht wusste, wer hinter der Abkürzung ,NSU‘ stand. Diese Schlussfolgerung beruht auf den umfangreichen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Alleine 49 Durchsuchungen habe es gegeben, unzählige Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, DNA-Analysen, Observationen und Finanzermittlungen. Eine Verbindung Petereits zum NSU schloss der Zeuge aus.
Angesprochen auf die Daten-DVD, die mit Kürzel ,NSU‘ beschriftet war und im Jahr 2014 den Spiegel dazu veranlasste, einen Artikel mit dem Titel ,Verfassungsschutz hatte seit 2005 CD mit NSU-Kürzel‘ zu verfassen, stellte er das Ermittlungsergebnis mit folgenden Worten dar: „Der NSU ist nicht geistiger oder sachlicher Urheber der NSU-CD. Die NSU-CD hat nichts zu tun mit dem NSU.“ Diese Aussage stützte anderen Zeugenaussagen, die das Kürzel ,NSU‘ auf der CD nicht dem NSU-Trio zuschrieben. Die Ermittlungsergebnisse der Bundesanwaltschaft wurden derart detailliert vorgestellt, sodass an der Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen aus meiner Sicht keine Zweifel bestehen.“
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