Christiane Berg: Rot-rote Landesregierung verstößt weiter gegen Verfassungsrecht

01.12.2023

Am Dienstag hat die Landesregierung beschlossen, das Corona-Sondervermögen MV-Schutzfonds´ vorzeitig zum 31.12.2023 abzuwickeln. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses teilte Finanzminister Dr. Heiko Geue mit, dass die Landesregierung zwar denMV-Schutzfonds´ auflösen wird, an dem ebenfalls mit Corona-Krediten finanzierten Sondervermögen `Universitätsmedizinen´ dagegen festhält. Dazu erklärt die CDU-Abgeordnete Christiane Berg:

„Seit gestern ist klar, dass die rot-rote Landesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November nur teilweise beachten will. Während der „MV-Schutzfonds“ aufgelöst wird, soll das ebenso mit Corona-Krediten finanzierte Sondervermögen Universitätsmedizinen´ bestehen bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings unzweideutig geurteilt, dass die Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit auch für Sondervermögen gelten. Daher dürfen aufgenommene Kredite, die unter Anwendung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse mit der Feststellung einer Notlage begründet wurden, nur für Ausgaben in dem Haushaltsjahr eingesetzt werden, für das die Notlage erklärt wurde. Konkret bedeutet dies, dass die Kredite in diesem Haushaltsjahr aufgenommen und die Mittel dann auch ausgegeben werden müssen. Eine Kreditaufnahmeauf Vorrat´ ist unzulässig und verfassungswidrig.
Das Sondervermögen Universitätsmedizinen´ wurde im Jahr 2021 mit 360 Mio. Euro aus dem Corona-SondervermögenMV-Schutzfonds´ ausgestattet. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durften diese Notlagenkredite nur im Jahr 2021 ausgegeben werden. Alles andere verstößt gegen die Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit. Wenn die Landesregierung also daran festhält, dass die im Sondervermögen Universitätsmedizinen´ noch vorhandenen Mittel auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwendet werden dürfen, missachtet sie unbestreitbar höchstrichterliche Rechtsprechung und begeht einen erneuten Verstoß gegen die Verfassung. Die Erklärungen des Finanzministers, dass der Landtag das SondervermögenUniversitätsmedizinen´ doch mit Zweidrittelmehrheit beschlossen habe, sind jedenfalls kein rechtlich tragfähiges Argument, denn auch der Landtag als Haushaltsgesetzgeber muss sich an die Verfassung halten.

Ministerpräsidentin Schwesig und Finanzminister Geue scheinen zu glauben, sie könnten mit dem Eingeständnis, dass der MV-Schutzfonds im nächsten Jahr nicht mehr verfassungskonform genutzt werden könnte, den Verfassungsverstoß bei anderen Sondervermögen vergessen machen. Unter Verfassungsrechtlern und Haushaltsexperten besteht im Übrigen weitgehende Einigkeit, dass die Verwendung von Corona-Krediten schon seit der Urteilsverkündung am 15. November eine Missachtung des Urteils darstellt. Konsequenterweise hat der Bundesfinanzminister noch am gleichen Tag eine Haushaltssperre verhängt. Die Landesregierung hätte diesem Beispiel folgen müssen.
Dass SPD und DIE LINKE das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur teilweise befolgen wollen, sagt alles über ihre politische Grundhaltung aus. Wer fortwährend Verfassungsrecht bricht und Haushaltspolitik nach eigenem Gutdünken betreibt, darf nicht länger die politische Verantwortung in diesem Land tragen.“