Marc Reinhardt: Bundesverfassungsgericht bestätigt CDU-Position zur Schuldenbremse Haushaltstrickserei der Ampel-Koalition krachend gescheitert

15.11.2023

Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021, mit dem die sogenannte Ampel-Koalition Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nicht benötigt wurden, für den „Energie- und Klimafonds“ (EKF) – inzwischen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) – umgewidmet hat, als verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„Die Ampel-Koalition hat Ende 2021 schon ihren Start als Bundesregierung mit einem Haushaltstrick begonnen, der bereits damals von Staatsrechtlern ebenso wie von CDU und CSU scharf kritisiert wurde. Dass die Umwidmung von Krediten, die über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beschlossen worden waren, für einen völlig anderen Zweck und für eine Verwendung in späteren Jahren eindeutig verfassungswidrig war, musste jedem seriösen Finanzpolitiker klar sein. Denn sonst könnte der Zweck der Schuldenbremse leicht umgangen werden, schlicht indem in einer Notsituation überhöhte Kreditaufnahmen beschlossen und die Mittel später für ganz andere Aufgaben verwendet werden. Finanzminister Christian Lindner und die Koalition aus SPD, GRÜNEN und SPD haben den Verfassungsbruch sehenden Auges in Kauf genommen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die SPD die Corona-Sonderkredite sehr wahrscheinlich in verfassungswidriger Weise verwendet. Denn die Kreditermächtigungen für die Bewältigung der Corona-Pandemie wurden unter der großen Koalition beschlossen, als ein beispielloser Einbruch der Wirtschaftsleistung und der Steuereinnahmen drohte. Die Wirtschaftsentwicklung zeigte sich stattdessen überraschend robust, die Steuerausfälle waren minimal. Die Sonderkredite wurden trotzdem weitgehend ausgegeben, zu signifikanten Teilen auch für Zwecke, die mit der Bewältigung der Corona-Pandemie rein gar nichts zu tun hatten. Der Bericht des Landesrechnungshofes zum Sondervermögen ,MV-Schutzfonds‘ spricht in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache.

Der durchweg missbräuchliche Umgang der SPD mit der Schuldenbremse deutet darauf hin, dass sich die Partei mit verantwortungsvoller Haushaltspolitik generell schwertut. Forderungen der SPD-Co-Vorsitzenden Saskia Esken und weiterer Politiker von SPD und GRÜNEN nach einer Abschaffung der Schuldenbremse unterstreichen diesen Befund. Wenn SPD und GRÜNE die Sanierung von Schulen, Straßen, Brücken und Schienen sowie den Umbau zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft nur mit zusätzlichen Schulden zu bewältigen glauben – und damit auf Kosten künftiger Generationen finanzieren – lässt das tief blicken. Wer bei wichtigen Investitionen zuerst an die Belastung künftiger Generationen denkt, schlägt vor, Feuer mit Benzin zu löschen.

Die Ampel-Koalition ist nun gefordert, die mit den 60 Milliarden Euro geplanten Maßnahmen aus dem regulären Haushalt zu finanzieren – sofern sie an den Maßnahmen politisch festhält. Dafür muss an anderer Stelle gespart oder es müssen Mittel effizienter eingesetzt werden. Ich bin sehr gespannt, ob die Ampel dazu in der Lage ist, ebenso wie sich die rot-rote Landesregierung beim Haushalt 2024/2025 erkennbar um tatsächliche Einsparungen drückt.“