Marc Reinhardt: Bürgerfonds setzt Erfolg des Strategiefonds fort

16.10.2023

Am 7. September hat der Finanzausschuss den Weg frei gemacht für den sogenannten Bürgerfonds, für den im Landeshaushalt seit 2022 jährlich rund 7,3 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„Mit der Einrichtung des Bürgerfonds haben SPD und DIE LINKE den großen Erfolg des Strategiefonds anerkannt, der in der letzten Legislaturperiode unter maßgeblicher Beteiligung der CDU aufgelegt worden war. Letztlich ist der Bürgerfonds ein Strategiefonds 2.0. Sogar die Förderprogramme des Bürgerfonds gab es schon im Strategiefonds. Die Förderprogramme ,Dächer für Vereine‘ und ,Spielplätze‘ sind vom Titel her eins zu eins übernommen worden. Statt des in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der CDU aufgelegten Programms ,Kunst und Kultur im ländlichen Raum‘ gibt es nun die Förderung von Kulturprojekten über die Kulturförderrichtlinie des Landes (KultFöRL M-V), und auch die Förderung von Einzelprojekten gab es bereits im Strategiefonds.

Die rot-rote Koalition hätte den Gemeinden, Vereinen und Initiativen einen großen Gefallen getan, wenn sie einfach den Strategiefonds in modifizierter Form fortgeführt hätte, dann wäre eine Förderung aus dem Bürgerfonds schon seit gut einem Jahr möglich. So warten alle potenziellen Antragsteller nach wie vor auf die angekündigten Förderrichtlinien. Einen Zeitpunkt, wann diese veröffentlicht werden, wollten oder konnten die Vertreterinnen und Vertreter der rot-roten Landesregierung bislang nicht nennen.

Trotzdem können sich Kommunen, Vereinen und Initiativen bereits auf eine mögliche Antragstellung vorbereiten. Im Förderprogramm ,Spielplätze‘ stehen 2,3 Mio. Euro für die Neuausstattung, Sanierung und nachrangig auch den Bau von Spielplätzen bereit. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden. Anteilig gefördert werden insbesondere die Anschaffung kindgerechter Spielplatz- und Bewegungsgeräte und eine ergänzende Ausstattung öffentlicher Kinderspielplätze. Die Förderkriterien sollen offenbar eng an die bisherige Spielplatzförderrichtlinie angelegt sein.

Im Förderprogramm ,Dächer für Vereine‘ und für die Förderung von Einzelprojekten stehen jeweils insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung, davon 400.000 Euro für Beschäftigungsentgelte, Vergütungen und Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige; 4,8 Mio. Euro für Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen und 4,8 Mio. Euro für Zuschüsse an Vereine ausschließlich für Investitionen.

Für das Förderprogramm Kulturprojekte stehen 2,3 Mio. Euro bereit. Gefördert werden sollen zeitlich abgrenzbare Maßnahmen im Kulturbereich. Dazu zählen insbesondere lokale kulturelle Projekte, Weiterbildungen im kulturellen Bereich, die Übernahme anteiliger Eigenanteile für andere Förderprogramme sowie die Vergabe von Stipendien.

Nachdem die Mittel für den Bürgerfonds seit der Verabschiedung des Haushalts 2022/2023 am 30. Juni 2022 bereitstehen, wird es langsam höchste Zeit, dass die für die vier Förderprogramme verantwortlichen Ministerien die Förderrichtlinien veröffentlichen, damit alle Beteiligten wissen, ob ihre Projekte förderfähig sind. Die CDU-Fraktion wird sehr genau beobachten, ob tatsächlich die Fördermittel gleichberechtigt allen Antragstellern offenstehen. Dass die Förderung von Kirchensanierungen aus dem Landeshaushalt von SPD und Linken nicht mehr vorgesehen ist, werden wir durch einen Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf zu korrigieren versuchen.“