Thomas Diener: Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes ist ein brauchbare Beratungsgrundlage

20.09.2023

Die Landesregierung hat heute dem Landtag den Entwurf des Landesjagdgesetzes vorgelegt. Der Agrarpolitische Sprecher Thomas Diener erklärt:

„Der Gesetzentwurf ist eine brauchbare Beratungsgrundlage: Note 3-. Ich würde mich freuen, wenn es gelingen würde, das Gesetz im Ausschuss noch substanziell zu verändern. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Eigentumsrechte im Jagdrecht massiv eingeschränkt werden. So soll ein flächendeckendes Wildwirkungsmonitoring eingeführt werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Abschussplanung sind reichlich willkürlich und werden Rechtsunsicherheit zur Folge haben. Die Abschussplanung für Rehwild soll zudem ganzjährig aufgehoben und der Verantwortung der Jagdpächter überlassen werden. Inwieweit dies mit den Vorgaben des Tierschutzes in Übereinkunft zu bringen ist, erschließt sich mir nicht. Verabsäumt wurde es, Tierarten wie Biber und Wolf, in den Katalog der jagdbaren Arten aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund sind intensive Diskussionen im Agrarausschuss und Änderungen des Gesetzentwurfes notwendig, um den vorliegenden Entwurf einigermaßen praxistauglich zu gestalten und der Realität anzupassen.“