
Die Ausbreitung des Wolfs in Deutschland, die seit den 2000er Jahren anhält, hat im Monitoringjahr 2021/2022 zu 161 bestätigten Wolfsrudeln, 43 Wolfspaaren und 19 sesshaften Einzeltieren geführt, wie vom Bundesamt für Naturschutz bekanntgegeben wurde. Aktuell im Januar 2023 wird der Bestand in Deutschland auf 1554 bis 2722 Wölfe geschätzt. Diese dynamische Entwicklung hat erhebliche Konflikte in einer dicht besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft ausgelöst. Hierzu erklärt der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener:
Die Zahl der Nutztierrisse ist in den letzten zehn Jahren dramatisch angestiegen, von unter 200 Tieren im Jahr 2012 auf fast 4.000 Tiere im Jahr 2020. Regionale Entschädigungsregelungen sind oft unzureichend und erfordern praxisferne Präventionsmaßnahmen. Dies führt dazu, dass immer mehr Weidetierhalterinnen und -halter frustriert ihre Betriebe aufgeben, was die offene Weidehaltung und Grünlandnutzung bedroht.
Im Gegensatz dazu zeigen Länder wie Frankreich und Schweden, wie ein modernes und zukunftsfähiges Wolfsmanagement aussehen kann. Der Schutzstatus des Wolfes hat sich aufgrund der Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren verbessert, was dazu geführt hat, dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments eine Neubewertung der EU-Wolfsstrategie und des Schutzstatus des Wolfes unterstützt.
CDU/CSU-Fraktionen im Europäischen Parlament, im Bundestag und in den deutschen Ländern haben dementsprechend einen umfangreichen Forderungskatalog formuliert und an die Bundesregierung adressiert. Aber auch an die Landesregierungen gibt es Forderungen, nämlich
den Wolf entsprechend dem Bundesjagdgesetz in den Rechtskreis des Jagdrechts der Länder aufzunehmen,
- eine unbürokratische Rissbegutachtung und -bewertung für Nutztierhalter sicherzustellen,
- Nutztierhalter finanziell und beratend bei präventiven Schutzmaßnahmen zu unterstützen,
- die Entnahme von Wölfen auf Grundlage des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes zu regeln, insbesondere in Regionen mit unverhältnismäßig hohen Wolfsbeständen,
- Wolfsmanagementpläne zu entwickeln, um die regionalen Bedingungen und Konflikte mit Nutztierhaltern und Wildtieren zu regeln.
Im Freistaat Bayern gibt es bereits einen Erlass, der den Abschuss von Wölfen erleichtert. Till Backhaus wehrt sich gegen einen entsprechenden Erlass für Mecklenburg-Vorpommern. Angeblich hat er rechtliche Bedenken. Mich überrascht das: Wenn es etwa um die Nitratrichtlinie geht, dann lässt Backhaus regelmäßig erkennen, dass er sich politisch im Recht wähnt und sich das auch von Gerichten nicht ausreden lässt. Wenn es aber um den Wolf geht, stehen rechtliche Bedenken für Backhaus an erster Stelle. Mir scheint: Wenn der Landwirtschaftsminister rechtliche Bedenken äußert, dann ist es das sicherste Indiz für mangelnden politischen Willen.
Die CDU/CSU-Fraktionen setzen sich dafür ein, dass der Schutz des Wolfs im Einklang mit anderen gesellschaftlichen und naturschutzbezogenen Zielen steht und fordern eine ausgewogene Lösung für die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit dem Raubtier.“
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