Sebastian Ehlers: Guter Tag für den Bürokratieabbau in Mecklenburg-Vorpommern Kleine Stiftungen werden entlastet

06.09.2023

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses wurde ein Teil des umfassenden CDU-Änderungsantrages zum neuen Landesstiftungsgesetz mit großer Mehrheit angenommen. Die beantragte Änderung betrifft die Vorlagepflicht der Jahresabrechnungen von Stiftungen. Die alten Regeln waren starr und werden dank der CDU-Fraktion nun flexibel und unbürokratisch. Hierzu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:

„In aller Regel, werden Oppositionsanträge zu Gesetzentwürfen der Landesregierung durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Dass sich Rot-Rot durch unseren Antrag zu einem wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung bewegen ließ, freut mich sehr. Konkret kann die Stiftungsaufsicht jetzt bei Stiftungen, die jährlich im Wesentlichen gleichbleibende Einnahmen und Ausgaben aufweisen, die Prüfung für mehrere Jahre zusammenfassen. Blieb die Prüfung der Jahresabrechnungen in mindestens fünf Jahren beanstandungsfrei, kann die Stiftungsaufsicht für die Dauer von drei Jahren von der Vorlage einer Jahresabrechnung absehen.

Diese Änderung haben wir eingebracht, um insbesondere die vielen kleinen Stiftungen im Land zu entlasten. Denn bisher müssen Stiftungen jährlich eine umfassende Jahresabrechnung vorlegen. Diese Abrechnungen sind bei kleinen Stiftungen im Land, die über einen festen Kapitalstamm und kaum Bewegungen in ihren Ein – und Ausgaben verfügen, jedes Jahr nahezu identisch. Nur etwas vorzulegen, um etwas vorzulegen, ist der Inbegriff von Bürokratie. Dass wir diesen Zustand jetzt beenden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Heute ist ein guter Tag für den Bürokratieabbau in Mecklenburg-Vorpommern.“