
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021, welches feststellte, dass die richterliche Beurteilung im Gesetz und nicht in Verwaltungsvorschriften geregelt werden muss, waren die Landesgesetzgeber gefordert, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Dem ist die Landesregierung nachgekommen. Heute wurde das Landesrichtergesetz in Zweiter Lesung beraten. Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, erklärt hierzu:
„Die Veränderungen am Landesrichtergesetz, so wie die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE sie vorgelegt hat, sind nicht zustimmungsfähig. Erstens wird eine Teilzeitbeschäftigung für Richterinnen und Richter eingeführt, was grundsätzlich eine gute Idee ist. Allerdings wurde die Teilzeitbeschäftigung an die Arbeitszeit der Richterinnen und Richter gekoppelt, obwohl im Justizministerium bekannt sein müsste, dass die Regierung einem Richter seine Arbeitszeit nicht vorschreiben darf – dies ist ein essentieller Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit. Obwohl im Gesetzgebungsprozess die Formulierung von ,Arbeitszeit‘ zu ,regelmäßigem Dienst‘ geändert wurde, bleibt der Kern des Problems unverändert. Unsere Empfehlung, die Teilzeitbeschäftigung stattdessen an den Arbeitskraftanteil anzuknüpfen, wurde ohne nähere Begründung abgelehnt.
Das zweite und noch gravierendere Problem betrifft den Umgang mit Anlassbeurteilungen. Während der Sachverständigenanhörung gab es zahlreiche kritische Stimmen, die einstimmig feststellten, dass der Gesetzentwurf zur Anlassbeurteilung die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt. Richterinnen und Richter sollen künftig auch dann beurteilt werden, wenn ,persönliche Verhältnisse‘ dies erfordern. Eine solche Beurteilung hat für jeden Abschnitt einer richterlichen Laufbahn – sei es die Probezeit, die Lebenszeiternennung oder eine Bewerbung auf eine Planstelle – eine besondere Bedeutung. Eine schlechte Beurteilung kann Karrierepläne zunichtemachen. Daher dienen Beurteilungen in der Justizverwaltung auch dazu, den richterlichen Nachwuchs zu bewerten – künftig wird es möglich sein, über dieses Instrument Karrieren zu beschleunigen oder zu bremsen.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Beurteilungswesen tatsächlich in das Gesetz überführt. Dennoch haben wir den Gesetzentwurf heute abgelehnt, da die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit in diesem Entwurf nicht angemessen berücksichtigt wird. Während der Beratungen haben wir wiederholt auf diese Problematik hingewiesen, doch leider fanden unsere Bedenken kein Gehör.
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