Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Klage von Minister Backhaus zurückgewiesen. Backhaus hatte vergeblich die Rechtskraft einer Verordnung aufrecht erhalten wollen, die von Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern einkassiert worden war. Da Backhaus bereits die nächste Verordnung auf den Weg gebracht hat, ist der Zeitraum ohne rechtskräftige Verordnung allerdings sehr klein. Die neue Verordnung weist allerdings dieselben strukturellen Schwächen auf, wie die alte Verordnung. Erfolgreiche Klagen vor Gericht gegen die neue Verordnung sind daher denkbar. Der Landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener, erklärt:
„Minister Backhaus kassiert mit der Düngelandesverordnung Niederlage um Niederlage, fühlt sich aber stets als Sieger. Bei solchen Wahrnehmungsproblemen an der Ministeriumsspitze ist es nicht verwunderlich, dass die Unzufriedenheit unter den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten wächst.
In der Sache geht es nach wie vor um ein altbekanntes Problem: Die Nitratwerte im Grundwasser sind punktuell zu hoch. Da das Landwirtschaftsministerium es aber über Jahre versäumt hat, ein sinnvolles Messstellennetz in Auftrag zu geben, lässt sich schwer nachweisen, wer die Einträge im Einzelnen verursacht. Das Ministerium erlässt daher Verordnungen, denen teilweise recht grobe Schätzungen zugrunde liegen, anhand derer Gebiete definiert werden, in denen weniger gedüngt werden darf. Dies führt zu Unmut bei Landwirtinnen und Landwirten, die auf entsprechenden Gebieten wirtschaften, aber regelmäßig als Verursacher des Nitrateintrages nicht in Frage kommen; zumindest ist das Messstellennetz nicht so, dass es nachweisbar wäre. Flächen, auf denen zu wenig gedüngt wird, bringen unwirtschaftliche Erträge. Die entsprechenden Einbußen ist das Ministerium aber nicht bereit auszugleichen, weil es, im Gegensatz zu den Gerichten, seine Verordnungen und die zugrundeliegende Methodik für einwandfrei hält. Dabei besteht für den Kurs des Landwirtschaftsministeriums gar keine Notwendigkeit. Der Minister muss nicht mit dem Kopf durch die Wand. Die Landwirtinnen und Landwirte haben alle Türen geöffnet, die es nur gibt, Gesprächsangebote wurden noch und nöcher unterbreitet – einzige Bedingung ist, dass die Gespräche auf dem Boden von Tatsachen und wissenschaftlichen Nachweisen geführt werden und in einem von Respekt getragenen Stil. Das bedeutet auch, dass der Minister darauf verzichtet, Landwirtinnen und Landwirte zu schulmeistern. Unter diesen Bedingungen wäre es jederzeit möglich, gemeinsam an einer Düngelandesverordnung zu arbeiten, die dem Umweltschutz und den Interessen der Landwirtschaft gleichermaßen Rechnung trägt. Andernfalls bleibt nur der Klageweg. Eine einvernehmliche Düngelandesverordnung wäre möglich. Man muss nur wollen.“