In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag über Anträge der CDU und der FDP zur Grundsteuer debattiert. Ziel der Anträge beider Fraktionen war es, die Umsetzung der Grundsteuerreform bürgerfreundlicher, transparent und rechtssicher zu gestalten. SPD und DIE LINKE lehnten die Anträge ab. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:
„Weil die derzeit von den Finanzämtern verschickten Grundsteuermessbescheide unanfechtbare Gültigkeit erlangen, wenn ihnen nicht innerhalb eines Monats widersprochen wird, sehen sich viele Steuerpflichtige gezwungen, vorsorglich Widerspruch einzulegen. Dies hat innerhalb der letzten Monate bundesweit zu einer wahren Flut an Widersprüchen bei den Finanzämtern geführt. Widersprüche in Millionenhöhe aber sind für die Mitarbeiter der Finanzämter, die durch die Grundsteuerreform ohnehin zusätzlich belastet sind, mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Schon frühzeitig haben daher Fachverbände wie auch Steuerrechtsexperten und Staatsrechtler gefordert, die Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Leider haben die Finanzminister der Länder diese Forderung ignoriert. Steuerpflichtige und Finanzämter müssen es jetzt ausbaden.
Wir fordern den Finanzminister auf, endlich zu handeln und die Grundsteuermessbescheide im Mecklenburg-Vorpommern mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Damit könnte eine noch größere Einspruchswelle verhindert und die Finanzverwaltung von unnötigem Aufwand entlastet werden.
Weil außerdem immer mehr Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Grundsteuergesetzes des Bundes aufkommen, unter anderem durch ein kürzlich vorgestelltes Rechtsgutachten, wäre die Landesregierung gut beraten, bereits jetzt die Widersprüche auszuwerten und das Bundesmodell im Vergleich zu geeigneten Ländermodellen kritisch zu prüfen. Auf der Basis einer solchen Evaluation ließen sich bei Bedarf Fehler im Verfahren beheben bzw. in Abstimmung mit anderen Bundesländern steuerrechtliche Korrekturen vornehmen.
Dass sich SPD und Linkspartei diesem Ansinnen heute verweigert haben, beweist erneut die finanzpolitische Verantwortungslosigkeit der rot-roten Landesregierung. Sollte das Bundesmodell vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern und Mecklenburg-Vorpommern ab 2025 eine rechtliche Basis für die Erhebung der Grundsteuer fehlen, trägt diese Landesregierung die Verantwortung für die Verunsicherung der Steuerpflichtigen und die fehlenden Steuereinnahmen der Kommunen. Denn ohne Grundsteuereinnahmen würde in den kommunalen Haushalten eine riesige Lücke klaffen, die negativen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger wären gewaltig.“