Das Landesverfassungsgericht hat heute eine Beschwerde der CDU-Fraktion zurückgewiesen. Für die zuletzt eingerichteten Untersuchungsausschüsse zu den Universitätsklinika sowie zur sogenannten Klimaschutzstiftung waren jeweils 13 Mitglieder vorgesehen. Die Linkskoalition, bestehend aus SPD und DIE LINKE, hat entschieden, die Untersuchungsausschüsse auf 9 Mitglieder zu verkleinern. Dadurch verliert die CDU-Fraktion jeweils ein Mitglied im Untersuchungsausschuss. Das Gericht sah die CDU-Fraktion nicht in unzulässiger Weise in ihren Rechten beschnitten.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow, erklärt hierzu:
„Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, akzeptiere sie aber selbstverständlich. Dem Argument der CDU-Fraktion, dass die Verfassung an Untersuchungsausschüsse besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Spiegelbildlichkeit in der Zusammensetzung im Vergleich zum Parlament stellt, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Auch, dass die Opposition durch die Entscheidung der Linkskoalition erheblich in ihren Rechten eingeschränkt wird, und dies in einem besonders sensiblen Bereich, überzeugte das Gericht nicht. Demnach seien Verzerrungen in der Zusammensetzung des Ausschusses unvermeidlich, die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses sei grundsätzlich gegeben. Gerade angesichts der tagespolitischen Ereignisse – die Steuererklärungen der sogenannten Klimaschutzstiftung wurden verbrannt – hätte ich mir für die Untersuchungsausschüsse eine andere Entscheidung gewünscht.“