Zu den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Habeck zum Verbot fossiler Heizungen sowie des EU-Parlaments zur Sanierungspflicht von Bestandsimmobilien, äußert der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow:
„Als wäre das geplante Verbot Habecks von Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden, nicht schon genug Belastung für die Eigenheimbesitzer in unserem Land, plant das EU-Parlament eine Verschärfung der Sanierungspflicht von Bestandsimmobilien. Die Bedeutung des Klimaschutzes ist unstrittig, aber mit diesen Plänen zeigt nicht nur die Bundesregierung in Berlin, sondern auch das EU-Parlament, wie weit entfernt sie mittlerweile von den Menschen sind. Immerhin reden wir hier von mehreren zehntausend Euro, die auf die Eigenheimbesitzer zukommen werden. Das wird sehr viele Menschen finanziell überfordern, gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem die Menschen in der Regel nicht über große finanzielle Rücklagen verfügen. Der Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass in unserem Land reihenweise Hauseigentümer ihre Immobilien aufgeben müssen, weil sie andernfalls in den finanziellen Ruin getrieben werden. Die geplanten Regelungen betreffen zudem nicht nur Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, weil die erforderlichen Investitionen auf die Miete umlegbar sind.
Die vom EU-Parlament ab 2033 als verpflichtend vorgesehene mittlere Energieeffizienzklasse ist zwar in den meisten Gebäuden zu erreichen, allerdings eben nicht in allen. Auch rein praktisch wird es bis 2033 nicht gelingen, einen großen Teil des deutschen Gebäudebestandes zu sanieren, bedenkt man den Fachkräftemangel in Handwerk und Bauwirtschaft in Kombination mit dem großen Neubaubedarf. Die Stimmen aus diesen Branchen zu Habecks geplantem Heizungsverbot sprechen da eine deutliche Sprache. Die geplanten Maßnahmen sind ausschließlich Ausdruck eines ideologischen Verbotswahns. Längst ist beschlossen, dass der Gebäudebestand unter den Emissionshandel fallen wird. Das heißt, dass mit marktwirtschaftlichen Instrumenten Anreize zur Sanierung geschaffen und die Emissionen begrenzt werden. Es braucht keine Verbote. Verbote führen lediglich zu erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten. Wärmepumpen- und Dämmwahn zeugen zudem von völliger Unkenntnis des Gebäudebestands und der sinnhaften Anwendung von entsprechenden Sanierungsmaßnahmen. Ich habe zudem erhebliche rechtliche Bedenken, inwiefern ein solcher Eingriff in das Eigentum überhaupt zulässig wäre. Was wäre denn die Folge, wenn eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer aus finanziellen Gründen den Forderungen nicht nachkommen kann? Darf das Eigentum dann nicht mehr genutzt werden? Was ist, wenn das Haus längst klimaneutral beheizt wird und hierfür bereits erhebliche Mittel investiert wurden – besteht dann trotzdem die Pflicht zur zusätzlichen Dämmung? Mit welchem Recht kann der Staat hier Eigentümerinnen und Eigentümer zwingen, möglicherweise das gesamte Vermögen für Sanierungen aufzuwenden? Berlin und Straßburg müssen in dieser Angelegenheit dringend nachsitzen. Die Landesregierung muss sich auf beiden Ebenen für eine Abkehr von den Plänen einsetzen. Klimaschutz ja, aber mit Sinn und Verstand und vor allem mit nützlichen Instrumenten.“