In der heutigen Sitzung hat der Landtag über einen Antrag der FDP beraten, mit dem bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer eine Anpassung der Freibeträge an die Inflation gefordert wurde. Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen wurde der Antrag abgelehnt. Dazu erklärt die CDU-Abgeordnete Christiane Berg:
„In der heutigen Debatte ist sehr deutlich geworden, was SPD, Linke und Grüne von vererbten Vermögen halten, nämlich nichts. Für sie ist es unverdient, weil die Erben nichts dafür getan hätten. Bei einer solchen Einstellung der Landesregierung zu privatem Vermögen würde es mich nicht wundern, wenn Mecklenburg-Vorpommern bei der Vermögensbildung im Bundesvergleich auch in Zukunft abgeschlagen an letzter Stelle liegen wird. Die Redner der drei Fraktionen haben auch unverhohlen eingestanden, dass sie die mit der Inflation ansteigenden Vermögenswerte auf dem Wege der kalten Progression immer stärker besteuern wollen. Wenn sie sich damit durchsetzen, dürfte es aufgrund der Neubewertungen der Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform bei vielen Erbfällen ein böses Erwachen geben.
Die Ampelregierung im Bund hatte sich Ende letzten Jahres darauf verständigt, eine Gesetzesinitiative zur Anhebung der Freibeträge durch die für die Erbschaftssteuer zuständigen Bundesländer im Bundestag mitzutragen. Eine solche Verständigung der Bundesländer allerdings kommt nicht zustande, auch wegen des Widerstands der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern.
Eine derart leistungsfeindliche Haltung gegenüber dem Mittelstand, vom Handwerker über den Angestellten bis hin zum Selbständigen, ist für linke Parteien bezeichnend. Das bedingungslose Grundeinkommen wird als soziale Wohltat befürwortet, das Vererben selbst erarbeiteten Vermögens dagegen schlecht geredet.
Die CDU-Fraktion hat ein grundlegend anderes Verständnis vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat, von der Eigenverantwortung des Einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates. Selbstverständlich müssen Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Staates beitragen. Auch die Erbschaftssteuer an sich steht für uns außer Frage. Eine schleichende Mehrbelastung im Zuge der kalten Progression jedoch darf es ebenso wie bei der Einkommensteuer auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht geben.
Seit 2009 wurden die vom Gesetzgeber festgesetzten Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die sicherstellen sollten, dass normale Vermögen der Mittelschicht weitgehend von Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont bleiben, nicht mehr erhöht. Seitdem sind jedoch insbesondere Immobilien, die für die meisten Menschen den größten Teil des zu vererbenden bzw. zu verschenkenden Vermögens ausmachen, deutlich im Wert gestiegen: Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen im Zeitraum 2010 bis 2021 um rund 84 Prozent, selbst genutztes Wohneigentum um 47 Prozent.
Zugleich werden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts seit Anfang 2023 Immobilien für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke stärker anhand des tatsächlichen Preisniveaus auf dem Immobilienmarkt und damit in vielen Fällen deutlich höher bewertet als bisher. Damit werden in Zukunft immer häufiger auch beim Erben normaler Vermögen wie des elterlichen Hauses Erbschaftssteuern zu zahlen sein. Zugleich sind Erben von den erheblich gestiegenen Baupreisen betroffen, bspw. wenn das geerbte Haus instandgehalten oder saniert werden muss. Allein von 2010 bis 2021 sind die Kosten für Neubau und Sanierung von Immobilien um 41 Prozent gestiegen, seitdem hat sich der Kostenanstieg im Bauhandwerk weiter beschleunigt. Die Kombination von Erbschaftssteuer und Sanierungskosten dürfte für viele Erben eine erhebliche Belastung sein.“