Die Bundesregierung plant zahlreiche Verschärfungen am Waffenrecht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Regelanfrage bei den Gesundheitsbehörden, die generelle Pflicht zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses bei Erstantragstellung, das unbestimmte Verbot von halbautomatischen ,kriegswaffenähnlichen‘ Schusswaffen, die Aufhebung der bisherigen waffenrechtlichen Privilegierung von Armbrüsten und eine rückwirkende Erfassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) durch die Waffenbehörden vor. Hierzu erklärt die Sicherheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden:
„Die Regelungsideen der Bundesregierung gehen eindeutig zu weit. Den geplanten Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht etwa dürfte ein geringer Erkenntnisgewinn gegenüberstehen. Im Ergebnis werden weit überwiegend rechtstreue Sportschützinnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jäger mit Bürokratie und Misstrauen überzogen, ohne jeden Mehrwert für die Sicherheit. Echte Gefahr geht von illegalen Waffen und Extremisten aus – keines dieser Phänomene wird von der geplanten Gesetzesänderung auch nur gestreift.
Auch das geplante Verbot von halbautomatischen Waffen, die ihrem Aussehen nach ,Kriegswaffen‘ ähneln, ist unsinnig. Eine solche Regelung gab es schon einmal; sie wurde im Jahr 2002 wieder abgeschafft, weil der Vollzug enorme Probleme bereitete. Im Übrigen ist für die Gefährlichkeit einer Waffe nicht ihr Aussehen entscheidend, sondern es sind ihre Eigenschaften. Die rückwirkende Erfassung sämtlicher SRS-Waffen und Armbrüste sowie die rechtliche Verschärfung für deren Besitz wird einen administrativen Aufwand nach sich ziehen, den die zuständigen Behörden selbst bei massivem Personalaufwuchs nicht stemmen könnten. Eine Lähmung der zuständigen Behörden aber erhöht nicht die Sicherheit, sondern verringert sie.
Das Waffenrecht ist erst vor zwei Jahren verschärft worden. Wenn die Bundesregierung das Recht erneut verschärfen möchte, sollte sie die vollzogenen Änderungen zumindest zuvor evaluieren. Unterlässt sie dieses, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um reinen Aktionismus handelt: Die Änderungen sollen entschlossenes Handelns vortäuschen, werden aber die Probleme beim Vollzug der bisherigen Regelungen nicht lösen, sondern eher noch verschärfen.“