Am 20.9.2022 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit Unionsrecht ist. Gleichzeitig entschied der EuGH aber auch, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität für einen begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich ist. Da innerhalb der Ampel-Regierung im Bund Streit um dieses Thema herrscht und eine Lösung bisher nicht in Sicht ist, setzte die CDU-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das Thema auf die Tagesordnung. Der Antrag fordert, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und schwerste Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Er wurde in der heutigen Landtagssitzung jedoch abgelehnt.
Dazu erklärt die Innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden: „Heute ist ein trauriger Tag für den Kinderschutz in unserem Land. Es entspricht zwar den parlamentarischen Gepflogenheiten, dass Oppositionsanträge in aller Regel abgelehnt werden. Ich habe aber bis zuletzt gehofft, dass der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch über der Parteipolitik steht. Zumal die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE immer mal wieder so tut, als läge ihr allen Indizien zum Trotz die Innere Sicherheit doch am Herzen. Die Aussprache zum Antrag der CDU belegt, dass Rot-Rot effektive Lösungsansätze für die Verfolgung dieser abscheulichen Taten ablehnt und ineffektive Ansätze bevorzugt.
Unser Antrag war inhaltlich im Einklang mit Europarecht und verfassungsgemäß. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. September klar zum Ausdruck gebracht, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Schwere Kriminalität im Internet, für deren Aufklären wir IP-Adressen brauchen, betrifft in den allermeisten Fällen die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern. Durch das Ablehnen unseres Antrages hat die Landtagsmehrheit heute bekräftigt, ganz bewusst auf das vollständige Ausreizen rechtsstaatlicher Mittel zu verzichten. Kriminellen wird es dadurch unnötig erleichtert, Kinder im Internet zu Opfern zu machen. Dabei schreien die Zahlen danach, dass unsere Strafverfolgung auf diesem Kriminalitätsfeld endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Allein letztes Jahr gab es in Deutschland ausweislich der polizeilichen Kriminalitätsstatistik über 39.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen. Hinter jeder einzelnen Tat steht mindestens ein Schicksal. Wenn man dabei noch bedenkt, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ist, ist die heutige Entscheidung umso unverständlicher.“