Fraktion | Fraktionsversammlung
Fraktionsversammlung
Die Fraktionsversammlung ist die Vollversammlung der 18 CDU-Landtagsabgeordneten. Als oberstes beschlussfassendes Organ entscheidet sie über die Grundlinien der Politik der CDU-Landtagsfraktion. Sie wirkt mit bei Entscheidungen über wichtige Personal- und Sachfragen, nimmt zu den Beratungen der Arbeitskreise Stellung und berät die Tagesordnung der Plenarsitzungen.
Die Fraktionsversammlung tritt in der Regel wöchentlich zusammen. Um die politische Arbeit zu organisieren, wählt die Fraktionsversammlung den Fraktionsvorstand. Ihm gehören der Vorsitzende, die Stellvertreter und der Parlamentarische Geschäftsführer an. Der Parlamentarische Geschäftsführer führt die Fraktionsgeschäftsstelle. Auch die Landtagsvizepräsidentin ist Mitglied im Fraktionsvorstand.





